Die Aufgaben und Ziele des SEBs
Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten (§ 40 Abs. 1 SchulG).
Dies bedeutet, dass in der Schule eine Reihe von Entscheidungen nicht getroffen werden können, ohne dass der SEB darüber informiert und ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich zu äußern, bzw. der SEB seine Zustimmung gegeben hat.
Bedingt durch die Fülle der Aufgaben haben wir in der 1. Sitzung des neuen SEB 2019-2020 Mitglieder für folgende Gremien gewählt:
- Gesamtkonferenz
- Schulausschuss
- Fachkonferenzen
- Schulbuchausschuss
- Eltern-Lehrer-Schüler-Arbeitskreis
- Arbeitskreis Schulentwicklung
- Arbeitskreis Fahrtenkonzept
- Arbeitskreis Auswahlkommission
- GEB (Gesamtelternbeirat) Vollversammlung
- Haushaltsausschuss
Wie wurde der SEB gewählt?
- je 50 minderjährige SchülerInnen wird ein 1 Mitglied und 1 StellvertreterIn gewählt
- höchstens 20 SEB-Mitglieder (18 am Hilda-Gymnasium)
- Amtszeit dauert 2 Jahre
- jede Klasse wählt 4 Wahlvertreter, die den SEB wählen können
Die Mitglieder des SEB bekleiden ein öffentliches Ehrenamt. Sie sind damit in Ausübung ihrer Tätigkeit gegen Körperschäden unfallversichert und haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit.
Sitzungen des SEBs
- mindestens 2 mal pro Schuljahr (am Hilda ca. alle 5-6 Wochen)
- sind nicht öffentlich
- Schulleiter nimmt an den Sitzungen teil
- über vertrauliche Sachverhalte ist Stillschweigen zu wahren
Geplante Themenschwerpunkte neben den Vetretungen
- Corona Pandemie
- aktuelle Corona-Bestimmungen
- Rückschau Home-Schooling
- Rechtssicherheit bei Microsoft Teams
- Belüftungsanlagen
- SchülerInnen-Beförderung
- Gewaltprävention
- Pflege und Instandhaltung des Gebäudes
- Kommunikationsverbesserung KEV-SEB